Leistungen erhöhen?
von Axel Kapust
Die Bundesregierung plant, die Regelsätze für Leistungen zur Grundsicherung um 5,00 € je Monat zu erhöhen. Damit ist die Bundesregierung zwar über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in dem Urteil vom 09.02.2010 (1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09) hinausgegangen, erhöht die Regelsätze jedoch nur gering.
Viel wichtiger als diese Erhöhung ist jedoch, zu wissen wie viel einem zusteht und wie die gesetzlichen Leistungen auch gegenüber der Behörde durchgesetzt werden können. Dabei stehen regelmäßig mehr als 5,00 € im Monat auf dem Spiel.