Bürgergeld / SGB II / Hartz IV

Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende
(Bürgergeld, Arbeitslosengeld II)

Bürgergeld / SGB II / Hartz IV

Eine Vielzahl der Verfahren im Bereich des Sozialrechts beschäftigt sich mit Fragen zum SGB II.

Das SGB II befasst sich mit Leistungen für alle arbeitsfähigen Personen (zwischen 17 bis zur Rente) und Personen, die mit arbeitsfähigen Menschen zusammenleben. Dabei können Geldleistungen neben anderen Sozialleistungen (Berufsunfähigkeitsrente, Arbeitslosengeld I, Pflegestufe, Berufsausbildungsbeihilfe) erbracht werden und auch neben einem Einkommen aus Arbeit (selbstständig oder abhängig). Selbst für Studenten und Auszubildende besteht die Möglichkeit Leistungen zu bekommen.

Die Hilfe kann insbesondere Geldleistungen umfassen für:

 - den täglichen Lebensbedarf (Regelsatz),

 - die Miete,

 - die Übernahme der Erstausstattung der Wohnung,

 - die Zahlung der Mietkaution als Kredit,

 - die Erstattung der Beiträge für die Krankenkasse,

 - die Übernahme der Kosten für Klassenfahrten der Kinder.

Wichtig ist jedoch stets, zuerst bei der Behörde einen Antrag zu stellen. Das kann bspw. das Jobcenter Potsdam, das Jobcenter Potsdam-Mittelmark oder der Landkreis Ostprignitz Ruppin sein. Leider können sich  die Mitarbeiter häufig nicht genug Zeit nehmen, um die Fragen umfassend zu beantworten. Selten wird sich auch die Zeit dafür genommen, die Formulare zu erläutern. Dadurch wird oft zu wenig Geld bewilligt.

Auch stellen sich viele rechtliche Fragen, was vom Arbeitslohn abzuziehen (Einkommen) ist. Zunehmend treten jedoch Fragen bzgl. Sanktionen, d.h. Leistungskürzungen, in den Vordergrund.

Gerade in den rechtlichen Fragen vertreten die Mitarbeiter der Arbeitsagenturen Auffassungen, die nicht durch alle Gerichte bestätitgt werden. Hier empfiehlt es sich, sich unabhängig beraten zu lassen.