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Sozialrecht

Die erste Frage lautet, was ist Sozialrecht. Darunter sind die Vorschriften zu verstehen, auf Grund der Leistungen für die Menschen erbracht werden, die selbst dazu nicht mehr (vollständig) in der Lage sind. Das sind aber auch staatliche Versicherungen für Arbeitnehmer.

Es geht hier um die gesetzliche

 - Rentenversicherung

 - Arbeitslosenversicherung

 - Krankenversicherung

 - Unfallversicherung

 - Pflegeversicherung

Dabei werden Leistungen nicht nur an (ehemalige) Arbeitnehmer erbracht, sondern auch bspw. an deren Kinder, Ehegatten.

Aber auch für alle anderen garantiert der Staat Geld- und Sachleistungen, bspw.

 - die Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld, SGB II/Hartz IV)

 - die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung.

Zum Sozialrecht gehören auch Fragen zum

 - Kindergeld und

 - Wohngeld

 - Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz.

Ebenso gehört hierzu das 

 - soziale Entschädigungsrecht

Hierbei werden insbesondere Entschädigungen und ein Ausgleich unter anderem dafür gewährt, wenn einem durch einen vorsätzlichen rechtswidrigen Angriff gesundheitliche Schäden zugefügt werden. Ebenso fallen hierunter Impfschäden.